Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gender Hinweis

In den folgenden Ausführungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Der Mietvertrag über ein Wohnmobil kommt zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend Mieter genannt) und der Firma HME Caravan – nachfolgend Vermieter genannt- zustande. Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Wohnmobil zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Es gelten ausschließlich die AGB des Vermieters. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis anderweitiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des Wohnmobiles an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

Definition

Im Sinne dieser AGB sind:
Verbraucher: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist ausschließlich die Anmietung eines Wohnmobiles durch den Mieter beim Vermieter mit Hilfe eines Mietvertrags mit den im Mietvertrag und den in den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten. Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht, das Wohnmobil im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich.

Die stillschweigende Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietsache nach § 545 BGB wird ausgeschlossen. D.h.: Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages, insbesondere einen Anspruch gegenüber dem Mieter auf Zahlung des Mietzinses, sowie auf Einhaltung aller sonstigen im Vertrag und in den AGB des Vermieters geregelten Pflichten des Mieter.

Vertragsbestandteil ist kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter ist für die Gestaltung seiner Reise (Fahrten, Übernachtung, etc.) selbst zuständig. Die Erbringung von Reiseleistungen, ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine Anwendung.
Der Mieter bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters gelesen, verstanden und in der Lage ist, diese anzuwenden und einzuhalten.

Berechtigte Fahrer und notwendige Dokumente

Berechtigte Fahrer

Bei Fahrzeugübernahme, müssen die angegebenen Fahrer mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss die Fahrerlaubnis in Deutschland gültig sein und sich seit drei Jahren im Besitz des Fahrers befinden. Zu beachten ist dabei die erforderliche Klasse (bsp. Klasse III oder B) für das Führen von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen.
Das Fahrzeug darf lediglich vom Mieter und den zuvor im Vertrag genannten Personen geführt werden. Die volle Verantwortung, sowie Haftung trägt der Mieter hierfür.

Der Mieter verpflichtet sich, zu überprüfen und sicherzustellen, dass der jeweilige Fahrer zum Nutzungszeitpunkt fahrtüchtig ist und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und der Fahrer keinem Fahrverbot unterliegt.

Dokumente

Vor Übernahme des Wohnmobiles muss der Mieter für jeden angegeben Fahrer im Mietvertrag eine gütlige Fahrerlaubnis , sowie die Personalausweise oder Reisepässe vorlegen. Fahrerlaubnis, sowie Ausweise und Reisepässe, müssen bei Fahrzeugübernahme im Original vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage hat der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Mieter für jeden diesbezüglich entstandenen Schaden.

Führsorge- und Sorgfaltspflicht/ Nutzung des Wohnmobils

Fürsorgepflicht des Mieters

Das Mietfahrzeug ist vom Mieter sorgfältig zu behandeln. Die Betriebsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten. Dies gilt ebenso für alle eingebauten und im Fahrzeug befindlichen Geräte und Ausstattungen. Zudem hat der Mieter folgendes zu beachten:
Nach jedem Tankvorgang ist der Ölstand, Wasserstand und der Reifendruck vom Mieter zu überprüfen, sowie die grundsätzliche Verkehrssicherheit und wenn nötig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (wie z.B. Reifendruck korrigieren). Bei Fahrzeugen mit AdBlue muss dies ebenfalls entsprechend kontrolliert und nach Herstellerangaben aufgefüllt werden.

Dem Mieter ist es nicht gestattet, technische, sowie optische Veränderungen am Wohnmobil vorzunehmen (z.B. mit Aufklebern, Folien, etc.).

Das Wohnmobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Der Mieter hat das Wohnmobil immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern. (Lenkradschloss)
Die Fahrzeugpapiere, sowie Schlüssel sind vor unbefugter Verwendung durch Dritte zu sichern. Im Falle eines Verlustes, sind die Kosten für die jeweilige Ersatzbeschaffung vom Mieter zu tragen.
Das Fahrzeug muss vom Mieter bei entsprechenden Wetterbedingungen vor Beschädigungen geschützt werden (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schlamm, Schneefall). Dies gilt ebenfalls für Vandalismus Schäden.
Bei Aufleuchten der Warnkontrollleuchten im Fahrzeug (Temperatur, Wassser- oder Ölstand etc.) muss der Mieter entsprechend der Betriebsanleitung des Fahrzeuges die notwendigen Handlungen vornehmen. Im Notfall und bei unklaren Problemen, ist der Fahrzeughersteller im Rahmen der Fahrzeuggarantie bzw. der Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.

Eine Nutzung des Fahrzeuges ist insbesondere untersagt:

  • zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken. Auch nicht jene, die für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind.
  • zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung bzw. zur zweckfremden oder rechtswidrigen Nutzung des Fahrzeugs führen
  • zur Weitervermietung oder zum Verleih
  • zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
  • zum Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen (Hinweise hierzu auch Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

Nutzung

Generell gilt, dass Ladegut so zu befestigen, dass eine Beschädigung des Fahrzeuges durch das Ladegut vermieden ist.
Kinder unter 12 Jahren bzw. bei einer Größe kleiner 150cm, müssen in einem passenden Kindersitz gesichert werden. (lt. Kindersitzvorschrift)

Unsere Fahrzeug sind Nichtraucherfahrzeuge, das Rauchen ist strengestens untersagt. Der Mieter hat die Kosten im Falle von Reinigungsarbeiten wie Entlüftung, Beseitigung der Kontaminierung durch Rauch zu tragen. Dies gilt ebenfalls für entgangene Gewinne durch eine dadurch entstandene Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und ist sonst nicht gestattet. Eventuell entstehende Reinigungskosten durch eine Tiernutzung müssen vom Mieter getragen werden.

Unfälle oder Beschädigungen

Im Falle eines Verkehrsunfalls, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden und unabhängig davon, ob der Mieter der Verursacher war oder nicht, verpflichtet sich der Mieter umgehend die Polizei zu verständigen. Gültig ist das auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet der Mieter für den Schaden in vollem Umfang. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Auch bei geringfügigen Schäden muss der Mieter dem Vermieter umgehend einen ausführlichen Bericht in Schriftform unter Vorlage einer Skizze mit aussagekräftigen Bildern erstellen und zukommen lassen. Der Unfallbericht muss ebenfalls Namen und Anschrift der beteiligten Personen und möglicher Zeugen, als auch das amtliche Kennzeichen, sowie die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Vermieter ist in den oben genannten Fällen sofort telefonisch zu unterrichten. Für Gegenstände, die der Mieter selbst in das Fahrzeug einbringt, sei es Fahrräder, Tablets, Notebook, Gepäck o.ä., haftet der Vermieter nicht.

Bei allen Verkehrsunfällen haftet der Mieter für sämtliche Kosten, die durch eine fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges bzw. bei Totalschaden die Wiederbeschaffungskosten, entstehen. Die Kosten werden entsprechend verringert, wenn der Vermieter von dem (wenn nutzbar) Versicherungsträgern erhält. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, sollte es sich um einen Verstoß des Nutzungsverbots handeln oder falls eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters vorliegt und die bestehende Fahrzeugversicherung sich auf eine ganz oder teilweise Leistungsfreiheit nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) beruft. Zerstört der Mieter das Wohnmobil schuldhaft oder wird die Nutzung des Wohnmobils aufgrund eines Verhaltens des Mieters eingeschränkt oder unmöglich gemacht, hat der Vermieter die Möglichkeit, sich zu weigern ein Ersatz-Wohnmobil zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann in diesen Fällen den Mietvertrag nicht nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB kündigen.

Erlaubte Reiseziele

Fahrte in Krisen- und Kriegsgebiete sind nicht gestattet. Fahrten sind lediglich innerhalb Europas gestattet. Ausnahmefälle sind mit dem Vermieter vorab zu besprechen und schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Zusätzliche Kosten durch Mautgebühren, notwendige Vignetten bzw. Umweltplaketten, sind vom Mieter zu tragen.

Reservierungen, Mietpreis und sonstige Kosten

Reservierungen

Die Reservierung wird nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises ist zu zahlen. Diese ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Fahrzeugabholung zu überweisen. Hier zählt der Tag des Geldeingangs beim Vermieter. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden und ein etwaiger Anspruch auf ein Mietfahrzeug des Mieters entfällt. Der Mieter haftet in voller Höhe.

Mietpreis

Der zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Er ist der Rechnung zu entnehmen. Der Mietpreis wird pro Tag berechnet. Der Preis pro Tag kann je nach Saison variieren.

Der Mietpreis enthält die Kosten für die Kfz-Versicherung, die Wartung und normale Verschleißreparaturen.
Im Mietpreis enthalten sind normalerweise, wenn nichts schriftlich Anderes im Mietvertrag festgehalten, 250km pro Tag. Mehrkilometer werden lt. Preisliste berechnet bzw. nachberechnet. Nicht im Mietpreis enthalten sind sämtliche Reisekosten wie Krafstoff, Schäden an Reifen, Mautgebühren, Parktickets, Stellplatzgebühren, Gebühren für Fähren, Strafgelder sowie Bußgelder und sonstige Betriebskosten.

Im Mietpreis enthalten sind Kosten für die Kfz Haft- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000,00 UER bzw. 250,00 EUR pro Schadenfall.
Reparaturen, die während der Reise durchgeführt werden müssen, müssen vorab mit dem Vermieter abgesprochen und von diesem genehmigt werden.

Wird das Wohnmobil vom Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Ist es dem Vermieter möglich, das Wohnmobil in diesem Zeitraum anderweitig weiterzuvermieten, kann der Mietpreis vom Vermieter entsprechend gemindert werden.
Wird das Wohnmobil zu einem späteren Zeitpunkt, als im Mietvertrag vereinbart zurückgegeben und wurde dies vorab nicht durch den Vermieter genehmigt, ist der Vermieter berechtigt, für den Überziehungszeitraum den vollen Mietpreis lt. Preisliste für den geltenden Zeitraum zu berechnen. Sowie die Geltendmachung von Schadenersatz, wenn z.B. ein anderes bereits bestehendes Mietverhältnis dadurch beeinträchtigt wird oder sogar wegfällt. Dies gilt ebenso, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft.

Servicepauschale

Die Serviepauschale ist pro Miezeitraum fällig und richtet sich nach der gültigen Preisliste. Sie beinhaltet die Übergabe mit kompletter Einweisung und Rücknahme des Wohnmobils. Zusätzlich enthalten ist ein Schutzbrief, die Außenreinigung, WC Chemikalien, Spezielles WC-Papier und auf Wunsch ein befüllter Frischwassertank. Das Wohnmobil wird betriebsbereit übergeben.

Kaution

Bei Abholung des Wohnmobils ist eine Kaution in Höhe von 1.500,00 EUR in bar beim Vermieter zu hinterlegen. Nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges, erhält der Mieter die Kaution zurück. Im Falle eines Schadens oder unsachgemäßer Rückgabe, wird die Kaution bis zur Abrechnung des Schadens bzw. Beseitigung der Mängel einbehalten (u.a. auch Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung) und anschließend anteilig zurückbezahlt. Der Vermieter kann etwaige Reparaturen nach Kostenvoranschlag abrechnen.

Sonstige Kosten

Mehrkilometer werden lt. Preisliste abgerechnet bzw. nachberechnet.
Wird das Wohnmobil nicht oder nicht vollständig gereinigt und/oder mit nicht geleerten Wasser- und WC-Tanks vom Mieter zurückgegeben, wird eine Reinigungspauschale von 250,00 EUR berechnet bzw. von der Kaution einbehalten. Dabei liegt die Bewertung der Verschmutzung im Ermessen des Vermieters. Zusätzliche Reinigungskosten durch unerlaubtes Mitführen von Tieren bzw. Rauchen im Wohnmobil werden zuästzlich mit 200,00 EUR berechnet bzw. von der Kaution einbehalten. Das Nachreinigen vor Ort ist nicht möglich.
Wird das Wohnmobil nicht vollständig getankt zurückgegeben, berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für das Volltanken.
Der Mieter haftet für beschädigte bzw. fehlende Gegenstände.

Stornierungsbedingungen und Änderungen

Ein allgemeines Rücktritts- und Widerrufsrecht des Mieters ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB u.a. besteht nicht für die Kraftfahrzeugvermietung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum abgeschlossen wurde. Soweit dem Mieter jedoch im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tatsächlich zusteht, so bleibt dieses durch diese AGB unberührt.

Kündigung des Mietvertrages

Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist der Mietzeitraum für Mieter und Vermieter verbindlich, der Mietzeitraum kann nur im gegenseitigen Einverständnis verlängert oder verkürzt werden.
Der Vertrag kann lediglich aus wichtigem Grund im Sinne von §543 BGB gekündigt bzw. storniert werden. Liegen diese nicht vor, ist eine Stornierung, sowie Kündigung ausgeschlossen.
Außerordentlich Gründe von seiten des Vermieters liegen z.B. vor, wenn :

  • die Zahlungsfristen des Mieters nicht eingehalten werden
  • höhere Gewalt oder andere nicht vertretbare Umstände dem Vermieter die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Falsch- oder Nichtangaben des Mieters eine Erfüllung des Vertrages von Seiten des Vermieters nicht vertretbar machen bzw. ein Verstoß gegen z.B. Obliegenheitsverpflichtungen des Mieters vorliegen.

Durch den Vermieter berechtigte außerordentliche Kündigung, begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.

Mietpreisberechnung bei Stornierung oder Kündigung:

Die Stornierungsgebühren belaufen sich auf mindestens 120,00 EUR.
Die Stornierungsgebühren am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtabnahme betragen 100% vom Gesamtpreis.
Stornogebühr bei Stornierung 1-14 Tage vor Mietbeginn beträgt 90% vom Gesamtmietpreis.
Stornogebühr bei Stornierung 15-50 Tage vor Mietbeginn beträgt 75% vom Gesamtmietpreis.
Stornogebühr bei Stornierung ab 51 Tage oder mehr vor Mietbeginn beträgt 30% vom Gesamtmietpreis.
Im Falle einer Umbuchung behalten wir uns das Recht vor, eine Beareitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR zu berechnen.

Fahrzeugübergabe und -rückgabe

Das Wohnmobil kann zum vorab vereinbarten Termin am Standort des Vermieters übernommen bzw. wieder zurückgegeben werden. Wir behalten uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen.

Die Übergabe wird durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, die Fahrzeugrückgabe durch ein Rückgabeprotokoll. Diese werden jeweils vom Mieter und Vermieter unterzeichnet. Beschädigungen, die zuvor im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, aber bei Fahrzeugrückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Ihr eigenes Fahrzeug kann nach vorheriger Absprache und bei vorhandenen Möglichkeiten, bei uns vor Ort geparkt werden. Bedingung hierfür ist der Verbleib des Fahrzeugschlüssel beim Vermieter. Für Schäden am Mieterfahrzeug haftet der Vermieter nicht.

Vor Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, das Wohnmobil komplett zu reinigen. Der Innenraum incl. Schränke, Schubladen, Kühlschrank sind nass zu reinigen. Der Abwassertank, sowie der Toilettentank müssen vollständig geleert und gereinigt sein. Bei starken Verschmutzungen muss das Wohnmobil ebenfalls außen gereinigt werden.

Ausschlussfrist und Verjährung

Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an den angemieteten Fahrzeugen und Leistungen unmittelbar aufzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ansonsten nicht möglich.
Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter, verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vertraglich festgesetzten Rücknahme. Im Falle der Mieter hat solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

GPS-Ortung im Fahrzeug

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Fahrzeuge mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein können. Die GPS Ortung dient lediglich dem Fall eines Diebstahls oder einer vermuteten Veruntreuung des Fahrzeuges. Sollten wir in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten erheben, werden diese lediglich zur Ortung bzw Stilllegung des Fahrzeugs verwendet.

Datenschutzhinweis

Zu Zwecken der Vertragsabwicklung verwenden, verarbeiten und speichern wir die Daten des Mieter und der Fahrer. Der Mieter und alle im Vertrag genannten Personen stimmen dieser Nutzung und Verwendung zu. (siehe auch DSGVO Art.6) Eine Weitergabe Ihrer Daten kann erforderlich sein, wenn Vertragsbestandteile davon betroffen sind bzw. gesetzliche Bestimmungen dies notwendig machen (z.B. Rechtsanwälte, Strafvollzugsbehören, Polizeidienststellen, Inkassobüros). Eine Weitergabe der Daten an Dritte kann ebenfalls erforderlich sein, wenn dies für die Erfüllung von Pflichten aus dem Vertrag erforderlich ist.

Haftung

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobils anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Wobei mehrere Mieter gesamtschuldnerisch haften.

Haftung des Vermieters

Die Firma HME Caravan haftet für Schäden, soweit eine Deckung im Rahmen der vorhandenen Versicherungen existiert. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Die Firma HME Caravan haftet nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Der Vermieter haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung durch unvorhersehbare Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges verursacht wird. Zudem haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, sofern die Nichterfüllung durch Dritte, örtliche Gegebenheiten oder höhere Gewalt verursacht wurde. (z.B. Unwetter, Starkregen). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Angestellten, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma HME Caravan.

Haftungsbeschränkung

Für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist die Sachmängelhaftung auf maximal dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.

Gerichtsstand und Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand dieses Vertrages ist der Sitz des Vermieters.

Salvatorische Klausel: Die Nichtigkeit einer Klausel dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung